Privatpatienten & Coaching
Privatpatienten
Wollen Sie eine Verhaltenstherapie durch mich in Anspruch nehmen, erkundigen Sie sich bitte vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach Ihrem individuellen Tarif und den notwendigen Formalitäten.
Je nach Versicherungsvertrag übernehmen die privaten Krankenkassen bis zu 100% oder zumindest anteilig die Kosten für eine Psychotherapie. Viele private Krankenkassen haben ein jährlich vorgegebenes Stundenkontingent, welches in der Regel ohne große Formalitäten genehmigt wird. Manchmal muss der Therapeut zu Beginn der Therapie einen Antrag stellen. Dieser beinhaltet eine so genannte somatische Abklärung (Konsiliarbericht) durch einen Arzt (Hausarzt oder Psychiater) und muss von einem unabhängigen Gutachter bewilligt werden. Dafür stehen je nach Krankenkasse bis zu fünf Probesitzungen, so genannte probatorische Sitzungen, zur Verfügung. Der Vorteil: Sie haben Zeit zu entscheiden, ob Sie eine Therapie wirklich wollen – und ob Sie Vertrauen zum Therapeuten haben.
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, dann muss spätestens nach fünf probatorischen Sitzungen ein ausführlicher Bericht, inklusive Konsiliarbericht, an einen unabhängigen Gutachter gestellt werden. Die private Krankenkasse schließt sich in der Regel der Entscheidung der Beihilfestellte an, so dass kein weiterer Bericht eingereicht werden muss.
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Coaching
Die Kosten für eine Beratung bzw. ein Coaching richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Diese Kosten sind privat zu tragen.